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Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land ...

2019-6-27 · Andere als die in Satz 1 genannten Behörden sowie die nach Satz 2 ausgenommenen Stellen können ihre Akten nach den Vorschriften dieses Gesetzes elektronisch führen. (2) Führen die Behörden ihre Akten elektronisch, bewahren sie an Stelle von Papierdokumenten deren elektronische Wiedergabe in der elektronischen Akte auf.

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